Klasse C/ CE / C1 / C1E

Ausbildung

Stundenanzahl

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (nach erfolgter Grundqualifikation oder während/nach "spezifischer Berufsausbildung") Übungsstunden: nach Bedarf
Ausbildung: Theorie und Praxis Überlandfahrt: 5
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Autobahnfahrt: 2
Vorbesitz: Klasse B Nachtfahrt: 3
Eingeschlossene Klassen: C1 Theorie á 90 Minuten
Geltungsdauer: 5 Jahre bei Erweiterung: 6
  Zusatzstoff: 10

 

 

Merkmale

Anhängerregelung

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2; A
  • Anhänger mit 750 kg zG immer erlaubt
  • zG über 3.500 kg
 
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer*innen
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbildung

Stundenanzahl

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (nach erfolgter Grundqualifikation oder während/nach "spezifischer Berufsausbildung") Übungsstunden: nach Bedarf
Ausbildung: Theorie und Praxis Überlandfahrt: 5
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Autobahnfahrt: 2
Vorbesitz: Klasse C Nachtfahrt: 3
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D1E Theorie á 90 Minuten
Geltungsdauer: 5 Jahre bei Erweiterung: 6
  Zusatzstoff: 4

 

Merkmale

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
  • zG des Anhängers über 750 kg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbildung

Stundenanzahl

Mindestalter: 18 Jahre Übungsstunden: nach Bedarf
Ausbildung: Theorie und Praxis Überlandfahrt: 3
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Autobahnfahrt: 1
Vorbesitz: Klasse B Nachtfahrt: 1
Geltungsdauer: 5 Jahre Theorie á 90 Minuten
  bei Erweiterung: 6
  Zusatzstoff: 6

 

Merkmale

Anhängerregelung

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
  • zG des Anhänger bis 750 kg
  • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbildung

Stundenanzahl

Mindestalter: 18 Jahre Übungsstunden: nach Bedarf
Ausbildung: Praxis Überlandfahrt: 3
Prüfung: praktische Prüfung Autobahnfahrt: 1
Vorbesitz: Klasse C1 Nachtfahrt: 1
Geltungsdauer: 5 Jahre  

 

Merkmale

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
  • zG des Anhängers über 3.500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg